Klimaflüchlinge – Fake-Nuss der Woche
Nein, der UN-Menschenrechtsausschuss hat nicht entschieden,
dass Klimaflüchtlinge nicht abgeschoben werden dürfen
Von Alexander Wendt, veröffentl. am 23.01.2020 von Tichys Einblick
Mit seiner Überschrift, einem unpassenden Foto und einer ungenauen und sehr selektiven Wiedergabe der UN-Entscheidung liefert der Deutschlandfunk seinem Publikum ein hochgradig verzerrtes Bild. Die Überschrift hätte stattdessen heißen müssen: „UN-Menschenrechtskomitee weist Beschwerde eines Einwohners von Kiribati ab – und sieht ihn nicht als Klimaflüchtling“.
Unter der Überschrift „Klimaflüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden“ meldete der Deutschlandfunk am 20. Januar 2020: „Der UNO-Menschenrechtsausschuss hat entschieden, dass Regierungen keine Flüchtlinge in ihre Heimatländer abschieben sollten, wenn diese aufgrund des Klimawandels lebensbedrohlichen Risiken ausgesetzt sind.“ …
An dem Beitrag des Deutschlandfunks ist vieles falsch und irreführend. Das beginnt mit seiner Illustration auf der DF-Webseite, die das Foto von afrikanischen Migranten auf einem Schlauchbot im Mittelmeer zeigt. Zusammen mit dem Wort „floh“ suggeriert der Sender, Teitiota sei unter höchster Gefahr für Leben und Gesundheit von der kiribatischen Insel Tarawa nach Neuseeland gekommen. Tatsächlich reiste Teitiota 2013 nach Neuseeland ein und beantragte dort Asyl mit der Begründung, der steigende Meeresspiegel – und damit verbunden Süßwassermangel und Landknappheit – machten ihm das Leben in seiner Heimat unmöglich. …
Lesen Sie hier bitte den vollständigen Beitrag:
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/nein-der-un-menschenrechtsausschuss-hat-nicht-entschieden-dass-klimafluechtlinge-nicht-abgeschoben-werden-duerfen/
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